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   OLG Brandenburg, 24.04.2002 - 13 U 245/01   

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https://dejure.org/2002,5804
OLG Brandenburg, 24.04.2002 - 13 U 245/01 (https://dejure.org/2002,5804)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.04.2002 - 13 U 245/01 (https://dejure.org/2002,5804)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. April 2002 - 13 U 245/01 (https://dejure.org/2002,5804)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hypothek zur Sicherung von Werklohnansprüchen; Bauvertrag; Wertsteigerung des Grundstücks; Mangelhaftigkeit des Werkes; Eintragung einer Vormerkung

  • Judicialis

    EGZPO § 26 Nr. 5; ; BGB § 648; ; BGB § 649; ; BGB § 883 Abs. 1; ; BGB § 885 Abs. 1; ; VOB/B § 8 Nr. 6; ; ZPO § 3; ; ZPO § 713; ; ZPO § 797; ; ZPO § 935; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 543 Abs. 1 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek für eine Werklohnforderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sicherungshypothek: Glaubhaftmachung des Anspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf Vormerkung für Bauhandwerkersicherungshypothek: Welche Voraussetzungen? (IBR 2002, 666)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 578
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.07.1996 - VII ZR 125/95

    Vortrag zur Höhe von Mangelbeseitigungskosten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.04.2002 - 13 U 245/01
    Es ist vielmehr Sache des Unternehmers darzutun, daß der einbehaltene Betrag auch bei Berücksichtigung des Durchsetzungsinteresses des Bestellers unverhältnismäßig und deshalb unbillig ist (BGH NJW-RR 1997, 18).
  • OLG Hamm, 20.10.1999 - 12 U 107/99

    Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek zu Gunsten eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.04.2002 - 13 U 245/01
    Nach der Rechtsprechung des BGH hat der Werkunternehmer keine Leistung im Sinne von § 648 BGB erbracht, soweit und solange das Werk Mängel aufweist (BGH BauR 1977, 208; OLG Hamm NJW-RR 2000, 971).
  • BGH, 10.03.1977 - VII ZR 77/76

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Einräumung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.04.2002 - 13 U 245/01
    Nach der Rechtsprechung des BGH hat der Werkunternehmer keine Leistung im Sinne von § 648 BGB erbracht, soweit und solange das Werk Mängel aufweist (BGH BauR 1977, 208; OLG Hamm NJW-RR 2000, 971).
  • LG Frankfurt/Main, 24.05.2022 - 20 O 99/21
    Ein Anspruch der Verfügungsklägerin für erbrachte Leistungen nach einer Kündigung kann über § 650e BGB gesichert werden (OLG Brandenburg BeckRS 2002, 30255656; OLG Stuttgart NJOZ 2005, 1144); dies gilt nach der Auffassung des Gerichts auch für einen Anspruch auf § 648 BGB bei einer Kündigung für die nicht erbrachten Leistungen, sofern diese sich im Wert widerspiegeln (so wohl auch MüKo-BGB/Busche, 8. Aufl. 2020, § 650e, Rn. 22 unter Verweis auf KG Berlin NJW 2019, 14).

    § 650e findet auch Anwendung, wenn der Auftragnehmer nach einer Kündigung - unabhängig davon, wer diese ausgesprochen hat - seinen Werklohnanspruch für bereits geleisteten Arbeiten gesichert wissen möchte; insoweit sieht § 650e Satz 2 BGB diese Möglichkeit expressis verbis vor (so auch OLG Düsseldorf Brandenburg BeckRS 2002, 30255656; Jauernig/Mansel, 18. Aufl. 2021, § 650e BGB, Rn. 11); die Fälligkeit der Forderung ist nicht notwendig, die Abnahme ist insoweit ohne Relevanz (BeckOK-BGB/Voit, 60. Edi., 05.2020, § 650e, Rn. 17).

    Das Gericht ist der Auffassung, dass im Verfahren bei § 650e BGB die Vorlage einer prüffähigen Schlussrechnung keine Voraussetzung von § 650e BGB ist (z. B. BeckOGK-BGB/Mundt, 10.2021, § 650e, Rn. 21, 48; die Notwendigkeit der Fälligkeit des Anspruchs ablehnend Messerschmidt/Voit/Hildebrandt, Baurecht, 3. Aufl. 2018, § 650e BGB, Rn. 46 [daher auch keine prüffähige Schlussrechnung notwendig - als Voraussetzung, um die Fälligkeit herbeizuführen], anders aber in Rn. 71 [als Teil der Glaubhaftmachung dann notwendig]; MüKo-BGB/Busche, 8. Aufl. 2020, § 650e BGB, Rn. 21 m. w. N. [keine Notwendigkeit in Form der Fälligkeitsvoraussetzung]); § 650e BGB setzt schon nach seinem Wortlaut nicht die Fälligkeit des zu sichernden Anspruchs voraus (BeckOGK-BGB/Mundt, 10.2021, § 650e, Rn. 21 unter Verweis auf OLG Koblenz NJW-RR 1994, 786); wenn aber die Fälligkeit nicht maßgeblich ist, kann es auf die prüfbare Schlussrechnung nicht ankommen, da diese Voraussetzung der Fälligkeit ist (vgl. 650g IV Nr. 2 BGB - aus § 16 VOB/B folgt keine andere Wertung; ohne Begründung so auch OLG Düsseldorf Brandenburg BeckRS 2002, 30255656).

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2006 - 22 U 83/06

    Sicherung eines Architektenhonoraranspruchs durch Vormerkung der Eintragung einer

    Soweit er eine ordnungsgemäße Abrechnung vermisst, ist das unerheblich, weil der Anspruch aus § 648 Abs. 1 BGB keine Fälligkeit des zu sichernden Werklohnanspruchs voraussetzt (OLG Brandenburg, BauR 2003, 578, 579; Kniffka, aaO., Rdnr. 30).
  • OLG Hamburg, 04.05.2012 - 8 U 5/12

    Einstweilige Verfügung: Wiederholter Verfügungsantrag trotz materieller

    In diesen Schreiben werden zu zahlreichen Einzelpositionen der Schlussrechnung Fragen gestellt, Nachweise verlangt, die Richtigkeit bestritten, Mängel gerügt, die zugleich in den Schriftsätzen dieses Verfahrens thematisiert werden usw. Hierzu ist zunächst grundsätzlich auszuführen, dass die Prüffähigkeit der Schlussrechnung im Sinne der VOB nicht Voraussetzung für die Eintragung einer Sicherungshypothek nach § 648 BGB ist (OLG Brandenburg, Urteil v. 24.04.2002 zum Az.: 13 U 245/01, Rn. 5; zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 16.02.2005 - 4 U 129/04

    Kein Anspruch auf Eintragung einer Vormerkung gem. § 885 BGB bei zu langem

    Bei dieser Sachlage obliegt der Verfügungsklägerin die Glaubhaftmachungslast auch insoweit, als die Höhe des durch die Verfügungsbeklagte einbehaltenen Betrags im Streit steht (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, BauR 2003, 578 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 14.08.2003 - 5 W 17/03

    Voraussetzungen der Einräumung einer Sicherungshypothek

    Der Auftragnehmer kann auf für die nach § 649 BGB zu berechnende Vergütung eine Bauhandwerkerversicherungshypothek verlangen (vgl. Brandenburgisches OLG, BauR 2003, 578 ff; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 10. Teil Rn. 23; Palandt-Sprau, BGB 62. Aufl., Rn. 4 m.w.N.).
  • LG Hannover, 15.02.2008 - 16 O 329/07

    Bauhandwerkersicherungshypothek für Abschlagsrechnung?

    Auch aus der zitierten Entscheidung des OLG Brandenburg, BauR 2003, 578 , lässt sich nicht ableiten, dass auch nach erfolgter Kündigung ein Vorgehen nach § 648 BGB aus einer Abschlagsrechnung berechtigt sein kann.
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